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Wissenwertes


Hier finden Sie einige informative und nützliche Tipps rund um das Thema Luftverkehr.

Wie sichere ich mir den besten Sitz an Bord?

Bei den meisten Fluggesellschaften sind die ersten Reihen (meist Reihen 1 bis 10) First und Business Class. Zuspätkommer werden hier manchmal begünstigt: Die Chancen auf ein begehrtes Upgrade erhöhen sich, wenn man zu spät zum Check-In kommt.
Die meiste Beinfreiheit hat man auf Höhe der Notausgänge, die sich zumeist in Reihe 16 und 29/30 befinden. Auf gar keinen fall sollten Sie in Reihe 27 Platz nehmen. Direkt hinter Ihnen befindet sich dann die Toilette, weswegen auch die Sitze nicht nach hinten geklappt werden können.
Je nach Flugzeugtyp und -muster verschieben sich die Reihen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen finden Sie die besten Plätze eines jeden Flugzeugs auf www.seatguru.com.
Übrigens: Die sichersten Plätze im Flugzeug befinden sich in der Nähe von Türen und Notausgängen. Im Falle eines Flugzeugabsturzes haben Sie auf diesen Plätzen die höchsten Überlebenschancen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie hinten oder vorne sitzen.

Wie werde ich zum Meilenmillionär?

Wer glaubt Kundenbindungsprogramme sind nur was für Vielflieger hat sich getäuscht! Meilen sammeln kann man auch mit Hotelübernachtungen, Autovermietungen und Kreditkarten. Zwar gibt es viele verschiedene Programme, doch wenn man sich ein wenig informiert kann man (fst) überall Meilen sammeln. Damit Sie den Überblick behalten können Sie Ihre verschiedenen Konten mit dem Mileagemanager verwalten. Meilen sind eine Parallelwährung! Das Beste holen Sie aus Ihnen heraus, wenn Sie sie nicht für einen Inlandsflug einlösen, sondern ein Upgrade in Business- oder First Class!

Indische Trainingmethoden auf dem Prüfstand!

Indische Flugbegleiter werden seit Kurzem darauf trainiert, die Piloten am Einschlafen zu hindern. Ein neues Gesetz der indischen Zivilluftfahrtbehörde DGCA schreibt vor, dass die Flugbegleiter jede halbe Stunde auf Stippvisite (engl: flying visit) im Cockpit vorbeischauen sollen. Dadurch sollen die Piloten wach gehalten werden. Grund für das neue Gesetz sei angeblich ein Vorfall bei der Fluggesellschaft Air India, bei dem im vergangenen Jahr die Piloten auf einem Flug von Dubai nach Bombay eingeschlafen sein sollen und über ihren Zielort schlichtweg hinweg geflogen sein sollen. Auch die Landeanweisungen der Bodenkontrolle konnte die Piloten nicht aus ihren Träumen reißen. Sie flogen auf voller Höhe weiter Richtung Touristenregion Goa. Der Tower ging zunächst von einer Entführung aus, konnte die Piloten aber schließlich mit einem Alarmsignal aus dem Tiefschlaf wecken. Da dieser Vorfall kein Einzelfall gewesen sein soll wurde das neue Gesetz aus der Taufe gehoben.

Zu dick - was nun?

Übergewicht und Flugzeug - das passt nicht zusammen. Diese schmerzliche Erfahrung mussten kürzlich zehn indische Flugbegleiterinnen der indischen Fluggesellschaft Air India machen. Die indischen Flugbegleiterinnen, die wegen ihres Übergewichts zunächst als Bodenpersonal eingesetzt worden waren, hatten genügend Zeit bekommen um abzunehmen und so den Fitness-Anforderungen der Air India wieder zu entsprechen. Die zehn Flugbegleiterinnen hatten dies jedoch nicht getan und wollten gleichzeitig nicht dauerhaft als Bodenpersonal arbeiten. Daher sah sich Air India gezwungen die widerwilligen Flugbegleiterinnen zu entlassen.

Der Anwalt der Damen hat daher nun beim Obersten Gerichtshof Beschwerde eingelegt. Ob sie damit durchkommen werden ist fraglich. Hatte das Gericht erst vergangenes Jahr Air India das Recht zugesprochen, übergewichtige Flugbegleiterinnen anderweitig einzusetzen. Grund für diese Entscheidung: Die Konkurrenzfähigkeit der ehemals staatlichen Fluggesellschaft Air India zu stärken. Seit der Zulassung privatwirtschaftlicher Fluggesellschaften, wie beispielsweise Kingfisher oder Jet Airways, die damit werben, die schönsten Flugbegleiterinnen zu haben, steht Air India unter großem Druck.
Die Grenze für Übergewicht bei Air India liegt für eine 18-jährige, die 152 Zentimeter groß ist, bei 50 Kilogramm, bei einer 26-jährigen gleicher Körpergröße bei 56 Kilogramm.



Probleme mit Übergewicht haben auch die kanadischen Fluggesellschaften. Fettleibige Flugpassagiere dürfen nun zwei Sitze in Anspruch nehmen - obwohl sie nur einen bezahlt haben. Lassen sich die Armlehnen des Sitzes nicht mehr schließen müssen zwei Sitze von dem übergewichtigen Passagier belegt werden. Grundlage dieses neuen Anspruches ist die Wertung des Obersten Gerichtshofes in Ottawa, der Fettleibigkeit als "funktionelle Behinderung" ansieht. Die grösste Fluggesellschaft Kanadas, Air Canada, beziffert die durch diese neue Regelung entstehenden Kosten auf rund 3,8 Mill. Euro.